ELGRECO Professional Services GmbH / 
elgreco coaching & consulting
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ELGRECO Professional Services GmbH
Müssenweg 41

D-21521 Dassendorf/HH

Tel:  +49(0)4104 69 48 81
Fax: +49(0)4104 69 48 82

E-Mail:
mail@elgreco-consulting.de info@elgreco-services.de


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ELGRECO Professional Services GmbH
 

1.  Geltungsbereich und Vorrangklausel

1.1  Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, Beratungen und Lieferungen der ELGRECO Professional Services GmbH (im Folgenden ‚ELGRECO’). Für etwaige Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen worden ist.

1.2  Für Geschäfte per Internet wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfacht und entsprechend angepasst. Für diese Geschäfte gelten die auf den entsprechenden Internetseiten (www.les-chocolats.de und www.24fr.de) hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.

1.3  Etwaige Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden von ELGRECO ausdrücklich schriftlich anerkannt.


2.  Vertragsschluss und Vertragsänderung

2.1  Die Angebote von ELGRECO sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge sind für ELGRECO erst verbindlich, wenn und soweit ELGRECO eine Auftragsbestätigung erteilt hat.

2.2  Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Insbesondere sind ELGRECOs Mitarbeiter und Geschäftspartner nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderungen des Vertrages zu treffen. Solche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten ELGRECO nur nach entsprechender schriftlicher Ergänzung der Auftragsbestätigung.


3. Zahlungen

3.1  Für Leistungen, die über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen erbracht werden, erstellt ELGRECO eine Rechnung bezogen auf die im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Leistungen.

3.2  Die Forderungen aus den von ELGRECO gestellten Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 10 (zehn) Kalendertage nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zahlbar.

3.3  ELGRECO ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ELGRECO berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3.4  Leistet ein Kunde nach Eintritt der Fälligkeit nicht, tritt ein Verzug des Kunden auf jeden Fall 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.

3.5  Im Fall des Verzuges berechnet ELGRECO die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz (nach Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz). Die Geltendmachung weitergehender Rechte, insbesondere eines darüber hinausgehenden Verzögerungsschadens bleibt vorbehalten.

3.6  Gegenüber den Forderungen von ELGRECO ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch ELGRECO anerkannt. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

3.7  ELGRECO ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn ELGRECO ihre Hergabe einräumt, werden diese nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeiten gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sowie zur Erhebung von Protesten ist ELGRECO gleichfalls nicht verpflichtet.


4.  Lieferung und Rücktritt

4.1  Von ELGRECO bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

4.2  Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Lieferung bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

4.3  Lieferverzug tritt erst nach Eingang einer schriftlichen Mahnung bei ELGRECO ein. In diesem Fall hat der Kunde ELGRECO eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.

4.4  Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Lieferung bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

4.5  Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von ELGRECO wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei ELGRECO oder bei ELGRECOs Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen Verkehrsverbindungen, Feuer, Materialmangel , Energiemangel und sonstige von ELGRECO nicht zu vertretende Betriebsstörungen bei ELGRECO oder bei ELGRECOs Lieferanten verlängern fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Dauern Lieferverzögerungen, die auf die genannten Ereignisse zurückzuführen sind, länger als zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.6  Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt oder werden ELGRECO sonstige Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und durch die der Anspruch auf die geschuldete Gegenleistung gefährdet wird, ist ELGRECO berechtigt, für noch ausstehende Leistungen Sicherheit durch Vorauszahlung oder Bankbürgschaft zu fordern und die Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen von ELGRECO gesetzten Nachfrist ist ELGRECO weiter berechtigt, von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.


5.  Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Lieferung an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus. Etwaige Transportschäden hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung auch dann bei ELGRECO anzuzeigen, wenn ELGRECO für den Transport nicht verantwortlich ist.


6.  Leistungen beim Kunden vor Ort

6.1  Bei Dienstleistungen beim Kunden vor Ort, bei Arbeitsbesprechungen im Rahmen einer beauftragten Leistung oder bei der Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von informationstechnischen und anderen Systemen und Anlagen ist der Kunde auf seine Kosten zur Mitwirkung verpflichtet.

6.2  Der Kunde verpflichtet sich insbesondere zu folgenden Mitwirkungshandlungen:

  • Schaffung der räumlichen, technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung von Dienstleistungen (wie beispielsweise Sprachunterricht oder PC-Schulung) und Arbeitsbesprechungen
  • Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes (beispielsweise bei Urlaubsvertretung oder bei Unterstützung anderer Mitarbeiter des Kunden)
  • Schaffung der räumlichen, technischen - insbesondere sicherheitstechnischen - und organisatorischen Voraussetzungen für Installation oder Reparatur von Systemen und Anlagen

Alle Leistungen sollten frei von Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen erbracht werden können.


7.  Gewährleistung, Haftung

7.1  Mängelrügen oder Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung des Arbeitsergebnisses bzw. nach Abschluss der Dienstleistung gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung bei berechtigten Mängelrügen oder Beanstandungen erfolgt unter Ausschluss sämtlicher sonstiger Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei fehlerhafter Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.2  Jegliche Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - , die auf leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit von ELGRECO, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern von ELGRECO beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.

7.3  Insbesondere haftet ELGRECO nicht für Fehler in Schreib- und Übersetzungsarbeiten, für Fehler bei Einkaufs- oder Buchhaltungstätigkeiten, für Fehler in Softwareprogrammen oder bei ähnlichen Fehlern bei anderen Lieferungen und Leistungen.

7.4  ELGRECO haftet auch nicht bei der Lieferung von Datenträgern oder elektronisch übermittelten Daten für Schäden an Hard- oder Software, die bei der Nutzung der gelieferten Daten, durch eventuell vorhandene Viren oder andere Schäden verursacht werden. Des weiteren übernimmt ELGRECO keine Garantie dafür, dass die von ELGRECO gelieferten Daten mit den Kunden-Systemen und -Programmen problemlos weiterverarbeitet werden können.

7.5  Soweit ELGRECO auf Schadenersatz haftet, ist die Haftung von ELGRECO auf den Verlust begrenzt, den ELGRECO bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ELGRECO kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Im Höchstfalle haftet ELGRECO, auch bei Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind, bis zu maximal 20 % (zwanzig Prozent) des Auftragswertes.


8.  Datenschutz

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von ELGRECO gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.


9.  Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller anderen Forderungen, die ELGRECO gegen den Kunden zustehen, bleiben die gelieferte Ware und die Rechte an erbrachten Leistungen ELGRECOs Eigentum.


10.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Für sämtliche gegen ELGRECO gerichtete Klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren ist der Geschäftssitz von ELGRECO ausschließlicher Gerichtsstand.


11.  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.

ELGRECO Professional Services GmbH
Stand: 01. November 2010

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