1. Geltungsbereich und Vorrangklausel
1.1 Die nachfolgenden
Bedingungen gelten für alle Leistungen, Beratungen und Lieferungen der ELGRECO
Professional Services GmbH (im Folgenden ELGRECO). Für etwaige
Folgegeschäfte gelten diese Bedingungen in der jeweils neuesten Fassung auch dann, wenn
auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen worden ist.
1.2 Für Geschäfte per
Internet wurden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinfacht und entsprechend
angepasst. Für diese Geschäfte gelten die auf den entsprechenden Internetseiten (www.les-chocolats.de
und www.24fr.de)
hinterlegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung.
1.3 Etwaige
Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten
nicht, es sei denn, sie werden von ELGRECO ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Vertragsschluss und Vertragsänderung
2.1 Die Angebote von ELGRECO
sind in jeder Hinsicht freibleibend. Aufträge sind für ELGRECO erst verbindlich, wenn
und soweit ELGRECO eine Auftragsbestätigung erteilt hat.
2.2 Änderungen und
Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Insbesondere sind ELGRECOs
Mitarbeiter und Geschäftspartner nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen,
mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderungen des
Vertrages zu treffen. Solche Nebenabreden, Zusagen oder Vereinbarungen verpflichten
ELGRECO nur nach entsprechender schriftlicher Ergänzung der Auftragsbestätigung.
3. Zahlungen
3.1 Für Leistungen, die
über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen erbracht werden, erstellt ELGRECO eine
Rechnung bezogen auf die im jeweiligen Kalendermonat erbrachten Leistungen.
3.2 Die Forderungen aus den
von ELGRECO gestellten Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist,
10 (zehn) Kalendertage nach Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zahlbar.
3.3 ELGRECO ist berechtigt,
trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ELGRECO berechtigt,
die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
3.4 Leistet ein Kunde nach
Eintritt der Fälligkeit nicht, tritt ein Verzug des Kunden auf jeden Fall 30 Tage nach
Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.
3.5 Im Fall des Verzuges
berechnet ELGRECO die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem
Basiszinssatz (nach Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz). Die Geltendmachung weitergehender
Rechte, insbesondere eines darüber hinausgehenden Verzögerungsschadens bleibt
vorbehalten.
3.6 Gegenüber den
Forderungen von ELGRECO ist die Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder durch ELGRECO anerkannt.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes, es sei denn,
der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
3.7 ELGRECO ist nicht
verpflichtet, Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wenn ELGRECO ihre Hergabe einräumt, werden
diese nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeiten gegen Vergütung aller Spesen
zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sowie zur
Erhebung von Protesten ist ELGRECO gleichfalls nicht verpflichtet.
4. Lieferung und Rücktritt
4.1 Von ELGRECO bestätigte
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet.
4.2 Die Einhaltung von
Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des
Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt nach Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der
Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages
erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie nach Eingang
einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die
Lieferung bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt
ist.
4.3 Lieferverzug tritt erst
nach Eingang einer schriftlichen Mahnung bei ELGRECO ein. In diesem Fall hat der Kunde
ELGRECO eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
4.4 Nach Ablauf dieser
Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der
Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt,
wenn die Lieferung bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden
angezeigt ist.
4.5 Unvorhergesehene
Ereignisse außerhalb der Kontrolle von ELGRECO wie beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr,
Aufruhr, Gewaltanwendungen Dritter gegen Personen oder Sachen, hoheitliche Eingriffe
einschließlich währungs- und handelspolitische Maßnahmen, Arbeitskämpfe bei ELGRECO
oder bei ELGRECOs Lieferanten oder Transportunternehmen, Unterbrechungen der vorgesehenen
Verkehrsverbindungen, Feuer, Materialmangel , Energiemangel und sonstige von ELGRECO nicht
zu vertretende Betriebsstörungen bei ELGRECO oder bei ELGRECOs Lieferanten verlängern
fest vereinbarte Lieferfristen und -termine um die Dauer der Behinderung. Dauern
Lieferverzögerungen, die auf die genannten Ereignisse zurückzuführen sind, länger als
zwei Monate, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.6 Kommt der Kunde mit der
Zahlung einer Rechnung um mehr als zwei Wochen in Verzug, ist ein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt oder werden ELGRECO
sonstige Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und
durch die der Anspruch auf die geschuldete Gegenleistung gefährdet wird, ist ELGRECO
berechtigt, für noch ausstehende Leistungen Sicherheit durch Vorauszahlung oder
Bankbürgschaft zu fordern und die Leistung bis zur Leistung der Sicherheit zu verweigern.
Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen von ELGRECO gesetzten Nachfrist ist ELGRECO
weiter berechtigt, von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Versand und Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Lieferung an den
Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige Beförderungsperson geht die Gefahr des
Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über, wenn nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus.
Etwaige Transportschäden hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche
nach Erhalt der Lieferung auch dann bei ELGRECO anzuzeigen, wenn ELGRECO für den
Transport nicht verantwortlich ist.
6. Leistungen beim Kunden vor Ort
6.1 Bei Dienstleistungen
beim Kunden vor Ort, bei Arbeitsbesprechungen im Rahmen einer beauftragten Leistung oder
bei der Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur von informationstechnischen
und anderen Systemen und Anlagen ist der Kunde auf seine Kosten zur Mitwirkung
verpflichtet.
6.2 Der Kunde verpflichtet
sich insbesondere zu folgenden Mitwirkungshandlungen:
- Schaffung der räumlichen, technischen, personellen und organisatorischen
Voraussetzungen für die Durchführung von Dienstleistungen (wie beispielsweise
Sprachunterricht oder PC-Schulung) und Arbeitsbesprechungen
- Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes (beispielsweise bei Urlaubsvertretung
oder bei Unterstützung anderer Mitarbeiter des Kunden)
- Schaffung der räumlichen, technischen - insbesondere sicherheitstechnischen - und
organisatorischen Voraussetzungen für Installation oder Reparatur von Systemen und
Anlagen
Alle Leistungen sollten frei von
Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen erbracht werden können.
7. Gewährleistung, Haftung
7.1 Mängelrügen oder
Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen nach
Lieferung des Arbeitsergebnisses bzw. nach Abschluss der Dienstleistung gemeldet werden.
An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch
entfällt. Die Gewährleistung bei berechtigten Mängelrügen oder Beanstandungen erfolgt
unter Ausschluss sämtlicher sonstiger Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Bei fehlerhafter Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.2 Jegliche
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - , die auf leichter oder
mittlerer Fahrlässigkeit von ELGRECO, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern von ELGRECO
beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, diese Freizeichnung schränkt wesentliche
Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so ein, dass die
Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
7.3 Insbesondere haftet
ELGRECO nicht für Fehler in Schreib- und Übersetzungsarbeiten, für Fehler bei Einkaufs-
oder Buchhaltungstätigkeiten, für Fehler in Softwareprogrammen oder bei ähnlichen
Fehlern bei anderen Lieferungen und Leistungen.
7.4 ELGRECO haftet auch
nicht bei der Lieferung von Datenträgern oder elektronisch übermittelten Daten für
Schäden an Hard- oder Software, die bei der Nutzung der gelieferten Daten, durch
eventuell vorhandene Viren oder andere Schäden verursacht werden. Des weiteren übernimmt
ELGRECO keine Garantie dafür, dass die von ELGRECO gelieferten Daten mit den
Kunden-Systemen und -Programmen problemlos weiterverarbeitet werden können.
7.5 Soweit ELGRECO auf
Schadenersatz haftet, ist die Haftung von ELGRECO auf den Verlust begrenzt, den ELGRECO
bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder
unter Berücksichtigung der Umstände, die ELGRECO kannte oder kennen musste, hätte
voraussehen müssen. Im Höchstfalle haftet ELGRECO, auch bei Schäden, die aus grober
Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind, bis zu maximal 20 % (zwanzig Prozent)
des Auftragswertes.
8. Datenschutz
Der Kunde wird gemäß § 33
Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von ELGRECO gespeichert
werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter strikter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des
Rechnungsbetrages sowie aller anderen Forderungen, die ELGRECO gegen den Kunden zustehen,
bleiben die gelieferte Ware und die Rechte an erbrachten Leistungen ELGRECOs Eigentum.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die gesamten
Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. Für sämtliche
gegen ELGRECO gerichtete Klagen oder sonstige gerichtliche Verfahren ist der
Geschäftssitz von ELGRECO ausschließlicher Gerichtsstand.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Bedingungen unwirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne
Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die
geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
ELGRECO Professional Services GmbH
Stand: 01. November 2010
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