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Der Auftrag des Unternehmers heißt, Geld zu verdienen. Und sonst nichts.
Erich Sixt
Betriebswirtschaftliche Beratung
Bei der
betriebswirtschaftlichen Beratung*) unterscheiden wir zwischen
Beratung zu einmaligen/gelegentlichen betriebswirtschaftlichen
Fragestellungen,
wie z. B.:
- Einrichtung von Finanz-, Lohn- oder Anlagenbuchhaltung
- Aufbau eines leistungsfähigen Controllings, Einführung von
Kostenrechnung, Cash Management, etc.
- Unterstützung bei der Einführung neuer kaufmännischer Softwaresysteme
· Unterstützung bei sonstigen Projekten im kaufmännischen Bereich bis hin zur Übernahme von
Management-Verantwortung, auch tageweise
- Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen im kaufmännischen
Bereich
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Unterlagen bei
Unternehmensgründung, -ausgründung, -veräußerung, usw.
- Betriebswirtschaftliche Schulungen
- etc.
und
Regelmäßiger Unterstützung im kaufmännischen Bereich, wie z. B.:
- Regelmäßige Auswertung und Erläuterung der Monats-, Quartals- und
Jahresabschlüsse
- Budgeterstellung
- Übernahme des Mahnwesens
- Regelmäßige personelle Entlastung im Rechnungswesen einschließlich der
Übernahme der kaufmännischen Leitung des Unternehmens
- etc.
*)Gesetzlich
geschützte Aufgaben des Steuerberaters sind von der Beratung ausgenommen.
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